06.02.2003
Bundesweiter Aufruf des Instituts für angewandte Dosenstrom-Forschung
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit werden in den Bundestagsfraktionen und im Bundesministerium für Umwelt die
Weichen für die Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes gestellt. Dies ist für
das Institut für angewandte Dosenstrom-Forschung Anlass, auf ein Defizit
hinzuweisen, das schon in der bisherigen Fassung des EEG insbesondere kleine und
mittelständische Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in
ungerechtfertigter Weise benachteiligt.
Gerade für diese Klientel ist es in besonderem Maße attraktiv, ihren Solarstrom direkt
vor Ort als Dosenstrom abzufüllen und zu vertreiben. Damit vermeiden sie nicht nur
die Netznutzungskosten, sondern tragen auch dem Gedanken regionaler
Wirtschaftskreisläufe Rechnung, indem sie ein regionales Produkt für einen regionalen
Markt anbieten und so Ökologie und Ökonomie die Kosten und Belastungen langer
Transportwege ersparen. Zudem tragen sie zur Stärkung lokaler Netzwerke in einem
Europa der Regionen bei.
Bisher stehen dem jedoch die Regelungen des EEG entgegen, das regenerativ
erzeugten Dosenstrom von der garantierten Mindestvergütung ausschließt. Ein
wirtschaftlicher Vertrieb solaren Dosenstroms ist unter diesen Bedingungen in aller
Regel nicht darstellbar. Allenfalls über den Umweg, seinen Solarstrom zunächst ins
Netz einzuspeisen und danach wieder aus dem Netz zu kaufen und in Dosen
abzufüllen, kann der dosenstrominteressierte Ökostromproduzent derzeit zum Zuge
kommen, wobei jedoch an sich vermeidbare Netznutzungskosten anfallen, und so den
Kostenvorteil des Dosenstroms im Vergleich zum Leitungsstrom zunichte machen.
Die gegenüber der Direktabfüllung zu Buche schlagenden energetischen
Leitungsverluste lassen ein solches Vorgehen auch ökologisch wenig sinnhaftig
erscheinen.
Das Institut für angewandte Dosenstrom-Forschung setzt sich daher als Dienstleister
an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik, Stromwirtschaft und
Energieverbrauchern dafür ein, auch den regenerativ erzeugten Dosenstrom in die
Vergütungs- und Umlageregelung des EEG aufzunehmen. Wir bitten Sie daher, Ihren
Einfluss auf das derzeitige Gesetzgebungsverfahren geltend zu machen, um zu einer
Regelung zu kommen, die Dosenstromabfüller nicht länger in unzumutbarer Weise
gegenüber Netzeinspeisern benachteiligt.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns eine Stellungnahme zu dem oben dargestellten
Problemkreis zukommen lassen könnten, um eine breitgefächerte politische
Diskussion aller mit unserer Forderung zusammenhängenden Fragestellungen in
Gang zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Sauberzweig
Institut für angewandte Dosenstrom-Forschung