06.02.2003

Bundesweiter Aufruf des Instituts für angewandte Dosenstrom-Forschung

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit werden in den Bundestagsfraktionen und im Bundesministerium für Umwelt die Weichen für die Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes gestellt. Dies ist für das Institut für angewandte Dosenstrom-Forschung Anlass, auf ein Defizit hinzuweisen, das schon in der bisherigen Fassung des EEG insbesondere kleine und mittelständische Betreiber regenerativer Stromerzeugungsanlagen in ungerechtfertigter Weise benachteiligt.

Gerade für diese Klientel ist es in besonderem Maße attraktiv, ihren Solarstrom direkt vor Ort als Dosenstrom abzufüllen und zu vertreiben. Damit vermeiden sie nicht nur die Netznutzungskosten, sondern tragen auch dem Gedanken regionaler Wirtschaftskreisläufe Rechnung, indem sie ein regionales Produkt für einen regionalen Markt anbieten und so Ökologie und Ökonomie die Kosten und Belastungen langer Transportwege ersparen. Zudem tragen sie zur Stärkung lokaler Netzwerke in einem Europa der Regionen bei.

Bisher stehen dem jedoch die Regelungen des EEG entgegen, das regenerativ erzeugten Dosenstrom von der garantierten Mindestvergütung ausschließt. Ein wirtschaftlicher Vertrieb solaren Dosenstroms ist unter diesen Bedingungen in aller Regel nicht darstellbar. Allenfalls über den Umweg, seinen Solarstrom zunächst ins Netz einzuspeisen und danach wieder aus dem Netz zu kaufen und in Dosen abzufüllen, kann der dosenstrominteressierte Ökostromproduzent derzeit zum Zuge kommen, wobei jedoch an sich vermeidbare Netznutzungskosten anfallen, und so den Kostenvorteil des Dosenstroms im Vergleich zum Leitungsstrom zunichte machen. Die gegenüber der Direktabfüllung zu Buche schlagenden energetischen Leitungsverluste lassen ein solches Vorgehen auch ökologisch wenig sinnhaftig erscheinen.

Das Institut für angewandte Dosenstrom-Forschung setzt sich daher als Dienstleister an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik, Stromwirtschaft und Energieverbrauchern dafür ein, auch den regenerativ erzeugten Dosenstrom in die Vergütungs- und Umlageregelung des EEG aufzunehmen. Wir bitten Sie daher, Ihren Einfluss auf das derzeitige Gesetzgebungsverfahren geltend zu machen, um zu einer Regelung zu kommen, die Dosenstromabfüller nicht länger in unzumutbarer Weise gegenüber Netzeinspeisern benachteiligt.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns eine Stellungnahme zu dem oben dargestellten Problemkreis zukommen lassen könnten, um eine breitgefächerte politische Diskussion aller mit unserer Forderung zusammenhängenden Fragestellungen in Gang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Sauberzweig
Institut für angewandte Dosenstrom-Forschung