03.07.2003
Sehr geehrter Herr Dr. Sauberzweig,
mit großen Interesse habe ich ihr Anliegen gelesen, mich jedoch über die
Kritik am EEG gewundert. Gerade Dosenstrom hat den großen Vorteil nicht
auf das EEG angewiesen zu sein. Da Sie ihren Strom direkt an den Kunden
vertreiben, sind Sie nicht auf eine Mindestvergütung angewiesen – ihre
Preise reguliert der Markt direkt. Ob die Kunden bereit sind für
ökologischen Mitnehmstrom einen gerechten Preis zu zahlen, wird von der
Akzeptanz ihres Produktes abhängen. Sie sollten sich um eine baldige
Zertifizierung durch eines der Öko-Strom-Label bemühen und gerade die
regionale Vermarktung vorantreiben.
Allerdings glaube ich, dass Sie mit der Wahl ihrer Verpackung das
falsche Zeichen setzen. Was für ein Kundenprofil will der Mitnehmstrom
ansprechen? Ihr Produkt steht für Unabhängigkeit und für pures
Stromvergnügen, die Dose jedoch steht für unauffindbare Kassenzettel und
Pfandmarken. Ökologischer Mitnehmstrom steht für reine Energie und
nachwachsende Rohstoffe, die Dose steht für das Giftcocktail zur
Aluminiumgewinnung. Ökologischer Mitnehmstrom macht Naturerlebnis und
Komfort gleichzeitig möglich, Stromdosen in der Landschaft machen reines
Naturstromerlebnis unmöglich. Forschen Sie im Bereich ökologische
Verpackungen für ökologischen Strom und Sie werden – in Verbindung mit
einem umfassenden Marketingkonzeptes – keine Mindestvergütung für
Netzeinspeisung brauchen.
Gutes Gelingen wünscht Ihnen,
Michaele Hustedt
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen