03.07.2003

Sehr geehrter Herr Dr. Sauberzweig,

mit großen Interesse habe ich ihr Anliegen gelesen, mich jedoch über die Kritik am EEG gewundert. Gerade Dosenstrom hat den großen Vorteil nicht auf das EEG angewiesen zu sein. Da Sie ihren Strom direkt an den Kunden vertreiben, sind Sie nicht auf eine Mindestvergütung angewiesen – ihre Preise reguliert der Markt direkt. Ob die Kunden bereit sind für ökologischen Mitnehmstrom einen gerechten Preis zu zahlen, wird von der Akzeptanz ihres Produktes abhängen. Sie sollten sich um eine baldige Zertifizierung durch eines der Öko-Strom-Label bemühen und gerade die regionale Vermarktung vorantreiben.

Allerdings glaube ich, dass Sie mit der Wahl ihrer Verpackung das falsche Zeichen setzen. Was für ein Kundenprofil will der Mitnehmstrom ansprechen? Ihr Produkt steht für Unabhängigkeit und für pures Stromvergnügen, die Dose jedoch steht für unauffindbare Kassenzettel und Pfandmarken. Ökologischer Mitnehmstrom steht für reine Energie und nachwachsende Rohstoffe, die Dose steht für das Giftcocktail zur Aluminiumgewinnung. Ökologischer Mitnehmstrom macht Naturerlebnis und Komfort gleichzeitig möglich, Stromdosen in der Landschaft machen reines Naturstromerlebnis unmöglich. Forschen Sie im Bereich ökologische Verpackungen für ökologischen Strom und Sie werden – in Verbindung mit einem umfassenden Marketingkonzeptes – keine Mindestvergütung für Netzeinspeisung brauchen.

Gutes Gelingen wünscht Ihnen,
Michaele Hustedt

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen